Hirschberg an der Bergstraße ist eine Gemeinde mit rund 9.900 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
9764 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69493
Vorwahl
06201
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
2. Ordnungsamt Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
3. Standesamt Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinderatsmehrheit in Hirschberg an der Bergstraße, bestehend aus Freie Wähler, CDU und FDP, hat den Entwurf für die Erweiterung des Hirschberger Gewerbeparks in südlicher Richtung befürwortet. Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) lehnte den Plan ab, während die SPD-Fraktion sich der Stimme enthielt. Der Entwurf geht nun erneut in die Offenlage, und die Träger öffentlicher Belange, insbesondere Umwelt- und Naturschutzbehörden, werden um eine Stellungnahme gebeten, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.